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Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige

Familie mit zwei Kindern

Familienangelegenheiten, © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk

Artikel

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Voraussetzung: Deutsche Staatsangehörigkeit

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss diese Frage vor der Passantragstellung geklärt werden. Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier: Deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Ihrem Kind noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt wurde, kann es sein, dass die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht feststeht. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Antragstellung an die deutsche Botschaft in Kigali.

Allgemeine Information

  • Für Kinder und Jugendliche kann ab dem 01.01.2024 nur noch der biometrische Reisepass beantragt werden, bis zu diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit
  • Passanträge sind unter persönlicher Vorsprache – bei Minderjährigen zusätzlich auch beider Elternteile bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - bei der Botschaft zu stellen.
  • Lebt ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Ruanda, kann dieser vor einer geeigneten Stelle (Bürgerbüro in Deutschland, deutsche Auslandsvertretung im Ausland) eine entsprechende Zustimmungserklärung unterzeichnen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
  • Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.
  • Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich.
  • Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr.
  • Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
  • Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer für Reisepässe von 6-8 Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden.
  • Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess bei der Bundesdruckerei um ca. acht Arbeitstage (abhängig von Antragsdatum und Kuriereingang kann der Reisepass nach ca. 3 – 4 Wochen bei der Deutschen Botschaft Kigali eintreffen).
  • Ihren aktuellen Reisepass können Sie während dieser Zeit behalten.
  • Fingerabdruckabgabe erfolgt bei Antragstellung und bei Kindern ab dem 6. Lebensjahren

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

(Bitte pro Dokument ein Original und eine Fotokopie)

☐ Vollständig und leserlich ausgefüllter Passantrag auf den Namen des Kindes

☐ Für den Antrag sind folgende Unterschriften erforderlich:
- Bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.
- Bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen, grundsätzlich von beiden Elternteilen
- Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen.
- Bei Kindern, für die ein Vormund oder Pfleger bestellt ist, Unterschrift von diesem Vormund/Pfleger. Bitte den Nachweis über Vormundschaft/ Bestellung zum Pfleger beifügen.

Unterschrift des Kindes für Kindern ab 10 Jahren (bei Antragstellung)

☐ Aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter

☐ Aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters

☐ Bisheriger Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, sofern vorhanden

☐ Ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund (für Kinder ab 6 Jahren gelten biometrische Bestimmungen – siehe dazu biometrische Lichtbilder)

Geburtsurkunde des Kindes (birth record) mit Angaben der Eltern.

☐ Kinder, die nach dem 01.01.2000 in Deutschland als Kind nicht-deutscher Eltern geboren wurden, sind nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz automatisch deutsch. Sie müssen jedoch einen „Auszug aus dem deutschen Geburtenregister“ vorlegen

☐ Ggf. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)

☐ Bei Kindern nicht verheirateter Eltern die Geburtsurkunde der Mutter.

☐ Ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

☐ Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

☐ Ggf. Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils

Bei Namenserklärung des Kindes bzw. eines Elternteils nach Heirat im Ausland bitte die Bescheinigung über die Namenserklärung mitbringen.

Melde- oder Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes, wenn im letzten Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort steht.

Aktueller Adressnachweis der Eltern für Ruanda (z.B. utility bill oder bank Statement)

☐ Ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument

☐ Ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

☐ Gebühren für den Pass können in RWF oder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) gezahlt werden. Weitere Information unter Gebühren

Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Buchen Sie im Fall der Vollständigkeit aller Dokumente online einen Termin bei der Botschaft.

Unzuständigkeit

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag (Höhe abhängig vom beantragten Produkt) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Abholung

Ihren Pass müssen Sie grundsätzlich persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitere Informationen

Für im Ausland geborene Kinder ist es in der Regel empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister zu beantragen, womit auch die Namensführung geklärt bzw. festgelegt wird.

Eltern von Neugeborenen

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