Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Pässe und Ausweise

Neuer Reisepass vorgestellt

Ein Musterexemplar zeigt am 23.02.2017 in Berlin den neuen Reisepass für Deutschland bei der Vorstellung im Innenministerium. Der neue Pass ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet., © picture alliance / Michael Kappe

Artikel

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Reisepässe

Generelle Information:

  • Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.
  • Passanträge sind unter persönlicher Vorsprache – bei Minderjährigen zusätzlich auch beider Elternteile bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - bei der Botschaft zu stellen.
  • Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer für Reisepässe von 6-8 Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden.

  • Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess bei der Bundesdruckerei um ca. acht Arbeitstage (abhängig von Antragsdatum und Kuriereingang kann der Reisepass nach ca. 3 – 4 Wochen bei der Deutschen Botschaft Kigali eintreffen).

  • Ihren aktuellen Reisepass können Sie während dieser Zeit behalten.

Personalausweis

Seit November 2022 bietet die Deutsche Botschaft in Kigali die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise beantragen, ändern oder als verloren melden können.

Mehr dazu hier.

Wie beantrage ich einen Pass?

  1. Reisepass/Personalausweis für Erwachsene
  2. Reisepass/Personalausweis für Minderjährige

Wohnortänderung im Reisepass

  • Die Änderung des Wohnorts im Reisepass ist gebührenfrei.
  • Die Wohnortänderung im Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Die Bevollmächtigung ist im Original vorzulegen und muss vom Passinhaber unterschrieben sein.

Benötigt werden folgende Unterlagen im Original und jeweils eine Kopie:

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Wohnortänderung
  • Reisepass bzw. Kinderreisepass, ggfs. Zweitpass
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • Nachweis über die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ruanda
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Passverlust

Wenn Sie nach einem Passverlust erneut einen Reisepass oder Kinderreisepass beantragen wollen, legen Sie bitte die Unterlagen vor, die Sie für einen Passantrag benötigen, sowie zusätzlich:

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Passverlustanzeige
  • Polizeiprotokoll über den Passverlust

a) Reiseausweis als Passersatz

(wenn Sie Tourist sind und nur nach Deutschland zurückreisen wollen)


Wenn Sie nach einem Passverlust bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Ruanda einen Reiseausweis als Passersatz beantragen möchten, der Ihnen die Rückreise nach Deutschland ermöglicht, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Passantrag
  • 2 biometrische Lichtbilder
  • Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Passverlustanzeige
  • Einen Polizeibericht, aus dem hervorgeht, dass Ihr Reisepass abhandengekommen ist
  • Nachweis der Identität (z.B. Kopie des abhanden gekommenen Passes)

b) Vorläufiger Reisepass

(wenn Sie Tourist sind und in andere Länder weiterreisen wollen, die den vorläufigen Reisepass anerkennen)


Wenn Sie beabsichtigen, in ein Drittland weiter zu reisen, stellt Ihnen die Botschaft auf Antrag einen vorläufigen Reisepass aus, der eine maximale Gültigkeit von einem Jahr hat. Sie benötigen:

  • Einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Passantrag
  • 2 biometrische Lichtbilder
  • Eine Geburtsurkunde
  • Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Passverlustanzeige
  • Einen Polizeibericht, aus dem hervorgeht, dass Ihr Reisepass abhandengekommen ist
  • Nachweis der Identität (z.B. Kopie des abhanden gekommenen Passes)

Die Gebühren und Anträge finden Sie unten auf der Seite!

Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG) in Kraft getreten. Ab dem 01.11.2021 stellen auch die Auslandsvertretungen eID-Karten aus. Mehr Informationen finden Sie hier.

Datenschutz

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie vorab über die Datenspeicherung. Ausführliche Informationen finden Sie hier

Weitere Informationen

Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle…

Termin online buchen

Europapässe (biometrische Reisepässe) können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich gestellt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin.

Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Erwachsene

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige

Hier finden Sie Informationen über biometrische Fotos und wo Sie diese in Kigali machen lassen können.

Passbilder und Fotogeschäfte in Kigali

Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.

Gebühren sind bar in RWF oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu bezahlen.

Gebühren

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Datenschutz.

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

nach oben