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Legalisation oder konsularische Bescheinigung ruandischer Personenstandsurkunden

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro, © picture alliance / imageBROKER

Artikel

Ruandische Urkunden können durch die Deutsche Botschaft Kigali legalisiert werden, elektronische -von IREMBO erteilte- Urkunden können mit Echtheitsvermerk versehen werden.

Ruandische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Die Legalisation ruandischer Urkunden kann ausschließlich von der Deutschen Botschaft Kigali vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie den nachstehenden Hinweis zu den elektronischen Urkunden über IREMBO.

I. Erforderliche Vorbeglaubigungen

Voraussetzung für die abschließende Legalisation bzw. die Bestätigung der Echtheit auf elektronischen IREMBO-Dokumenten durch die Botschaft sind Vorbeglaubigungen; zunächst durch das ruandische Justiz- und danach durch das ruandische Außenministerium.

Bitte holen Sie diese bei den Ministerien ein:

  1. Ministry of Justice
    Adresse : KG 1 Roundabout, Kigali, Ruanda
    Tel : +250 788 300 952, Toll Free: 3936.
    • Email: mjust@minijust.gov.rw
  2. Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation
    • Director General of Protocol
    • Adresse: 23WM+5HX, Kigali, Ruanda
    • Tel.: +250 280 599128 / +250 280 599132
    • Email: info@minaffet.gov.rw


II. Abschließende Legalisation bzw. Bestätigung der Echtheit mittels Vermerk durch die deutsche Auslandsvertretung

Die mit den Vorbeglaubigungsvermerken versehene Urkunde kann durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.

Auf elektronisch erstellten IREMBO-Urkunden wird hingegen ein Vermerk über die Echtheit angebracht, Buchen Sie dafür bitte online einen Termin.

Lebt die Person, deren Urkunde legalisiert / deren Echtheit bestätigt werden soll, nicht in Ruanda, muss sie eine Vollmacht für eine Person in Ruanda ausstellen. Diese Person muss neben der vorlegalisierten Urkunde die Vollmacht und eine Passkopie der Vollmacht erteilenden Person vorlegen.

Für die Verwendung der ruandischen Urkunde mit Legalisation bzw. Echtheitsvermerk in Deutschland ist in der Regel eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich. Die deutsche Botschaft fertigt grundsätzlich keine Übersetzungen.

Diese sind von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zu fertigen.

III. Gebühren für die Legalisation bzw. Echtheitsbescheinigung

Die Gebühren für die Legalisation betragen:

28,11 Euro

Die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung für elektronische IREMBO-Urkunden beträgt:

34,07 Euro

Die Gebühr ist in bar in RWF (vom Wechselkurs abhängig) oder per Kreditkarte (Abbuchung in Euro) zu begleichen.

Weitere Informationen

Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle…

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