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Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Erwachsene
Europapässe (biometrische Reisepässe) können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich gestellt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Erforderliche Unterlagen
Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
(Bitte pro Dokument ein Original und eine Fotokopie)
vollständig und leserlich ausgefüllter Passantrag
bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis
Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein aktuelles biometrische Lichtbilder
Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
Aufenthaltserlaubnis oder Visum für den ausländischen Wohnsitz
ggf. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (falls Sie verheiratet sind oder waren)
Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
ggf. Bescheinigung über die Namensführung
ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Bargeld in RWF für die Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Buchen Sie im Fall der Vollständigkeit aller Dokumente online einen Termin bei der Botschaft.
Unzuständigkeit
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Abholung
Ihren Pass können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.