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Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige

Familie mit zwei Kindern

Familienangelegenheiten, © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk

Artikel

Alle Pässe müssen persönlich (beide Elternteile und Kind) beantragt werden. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich.

Allgemeine Information

  • Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für jedes Kind muss ein eigener Reisepass beantragt werden
  • Passanträge sind unter persönlicher Vorsprache – bei Minderjährigen zusätzlich auch beider Elternteile bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - bei der Botschaft zu stellen.
  • Lebt ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Ruanda, kann dieser vor einer geeigneten Stelle (Bürgerbüro in Deutschland, deutsche Auslandsvertretung im Ausland) eine entsprechende Zustimmungserklärung unterzeichnen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
  • Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

1) Biometrische Pässe:

  •  Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr.
  • Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind.
  • Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
  • ​​​​​​​Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer für Reisepässe von 6-8 Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden.
  • Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess bei der Bundesdruckerei um ca. acht Arbeitstage (abhängig von Antragsdatum und Kuriereingang kann der Reisepass nach ca. 3 – 4 bei der Deutschen Botschaft Kigali eintreffen).
  • Ihren aktuellen Reisepass können Sie während dieser Zeit behalten.
  • Fingerabdruckabgabe bei Europapässen für Kinder ab 6 Lebensjahren erfolgt bei Antragsstellung

2) Kinderreisepässe:

  • Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt.
  • Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind gültig für 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

(Bitte pro Dokument ein Original und eine Fotokopie)

  • vollständig und leserlich ausgefüllter Passantrag auf den Namen des Kindes

  • Für den Antrag sind folgende Unterschriften erforderlich:
    - Bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.
    - Bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen,       grundsätzlich von beiden Elternteilen
    -  Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen.
    -  Bei Kindern, für die ein Vormund oder Pfleger bestellt ist, Unterschrift von diesem Vormund/Pfleger.

  • Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn die Unterschrift sowie die Passkopie des abwesenden Sorgeberechtigten beglaubigt ist (siehe auch 2.Seite Antrag Reisepass).

  • Sorgeberechtigte, die sich nicht in Ruanda aufhalten, können eine schriftliche Zustimmungserklärung mit einer Kopie ihres Ausweises/Passes abgeben. Die Unterschrift sollte von einer deutschen Behörde oder einer Auslandsvertretung beglaubigt sein.

  • Unterschrift des Kindes für Kindern ab 10 Jahren (bei Antragsstellung)

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter

  •  aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters

  • Bisheriger Kinderausweis/-reisepass, Reisepass oder Personalausweis, sofern vorhanden

  • ein a aktuelles Passbilder mit hellem Hintergrund (für Kinder ab 6 Jahren gelten biometrische Bestimmungen – siehe dazu biometrische Lichtbilder

  • Geburtsurkunde des Kindes - (‚unabridged birth certificate‘) mit Angaben der Eltern.

  • Kinder, die nach dem 01.01.2000 in Deutschland als Kind nicht-deutscher Eltern geboren wurden, sind nach    § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz automatisch deutsch. Sie müssen jedoch einen „Auszug aus dem deutschen Geburtenregister“ vorlegen
  • Falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)

  • Bei Kindern nichtverheirateter Eltern die Geburtsurkunde der Mutter.

  •  Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • ggf. Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils
  •  Bei Namenserklärung des Kindes bzw. eines Elternteils nach Heirat im Ausland bitte die Bescheinigung über die Namenserklärung mitbringen.
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort steht. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat).

  • Aktueller Adressnachweis der Eltern für Ruanda (z.B. utility bill oder bank Statement)

  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument

  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

  • Bargeld in RWF für die Gebühren

Bitte beachten Sie: nicht in Deutschland ausgestellte Urkunden müssen auf internationalem Format oder mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unter-lagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Buchen Sie im Fall der Vollständigkeit aller Dokumente online einen Termin bei der Botschaft.

Unzuständigkeit

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständig-keitszuschlag (Höhe abhängig vom beantragten Produkt) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Abholung

Ihren Pass können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitere Informationen

Bei der Botschaft Kigali herrscht aus organisatorischen Gründen bis voraussichtlich Ende Oktober eine sehr angespannte Terminlage. Diesbezügliche Anfragen werden in diesem Zeitraum nicht beantwortet. Sondertermine sind nicht verfügbar.

Termin online buchen

Hier finden Sie Informationen über biometrische Fotos und wo Sie diese in Kigali machen lassen können.

Passbilder und Fotogeschäfte in Kigali

Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.

Gebühren sind ausschließlich bar in RWF zu bezahlen.

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