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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Der Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Kigali ist nur für akute Notfälle außerhalb der Dienstzeiten (bis 22 Uhr und am Wochenende ab 8 Uhr) unter folgender Telefonnummer zu erreichen:+250-788-301491.
Unter der oben angegebenen Nummer erreichen Sie den/die für den Notdienst eingeteilte/n Mitarbeiter/in direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon; die Botschaft ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht durch einen ständig wachenden Kollegen besetzt.
Allgemeine Hinweise
Das Auswärtige Amt hat eine Webseite mit allgemeinen Informationen und Tipps zum Verhalten in Notfällen und zur Vorbeugung eingerichtet.
Serviceseite für deutsche Staatangehörige im Ausland
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Alle Deutschen, die sich im Ausland aufhalten – ob vorübergehend oder längerfristig- können sich in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme, die jedoch in Notfällen der Botschaft die Betreuung erleichtert. Den Link zur Liste finden Sie hier.
Wichtige Kontaktnummern in Ruanda
Verhalten bei Verlust von Geld und Papieren
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen, wie Sie bei Verlust von Reisedokumenten usw. vorzugehen haben. Sie finden dort auch Telefonnummern der wichtigen deutschen Kreditkartengesellschaften sowie Möglichkeiten kostenfrei nach Deutschland zu telefonieren. Auch erfahren Sie, wie Sie sich umgehend Bargeld aus Deutschland beschaffen können.
Was tun bei Diebstahl?
Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.
Gestohlene EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!
R-Gespräche nach Deutschland sind unter der Telefonnummer 0800-89 00 49 von jeder Telefonzelle aus möglich; entstehende Kosten trägt der angerufene Teilnehmer.
Wie komme ich an Geld?
Geldüberweisungen aus Deutschland sind innerhalb weniger Stunden möglich, u.A. online unter: www.westernunion.de. Weitere Informationen finden Sie hier
Fragen Sie stets nach der Überweisungsnummer (MTCN) - das erleichtert die Auszahlung. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-833 833 erfahren Sie, ob der Betrag eingegangen ist. Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweises.
Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?
Die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr (RAP) erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Kontaktaufnahme so früh wie möglich!
In Notfällen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden, soweit die nötigen Unterlagen vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Weitere Informationen finden Sie hier
Krankheit/Unfall
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten. Der Abschluss einer adäquaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird daher dringend empfohlen.
Im Falle einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich die ruandische Polizei einzuschalten. Ihre Hilfeleistung im Falle eines Unfalls, an dem Sie nicht beteiligt sind, sollte zunächst in der Verständigung der Polizei etc. bestehen. Eine weitere Hilfeleistung sollte Ihren Fähigkeiten entsprechen und wohlüberlegt sein. Anzeigen und Klagen sind nicht ausgeschlossen.
Für den Fall einer notwendigen medizinischen Behandlung finden Sie hier eine Liste mit in Kigali ansässigen Ärzten/Institutionen.
Eine ruandische Liste von Notfallnummern finden Sie hier.
Wenn Sie anwaltliche Beratung benötigen, finden Sie Informationen hier.
Festnahme
Im Falle einer Festnahme bitten wir Sie um eine persönliche Kontaktaufnahme, wenn Sie eine Betreuung durch die Botschaft wünschen.
Hilfreich wäre, wenn Sie uns neben den Gründen der Verhaftung Ihre Personalien nebst Wohnadresse und Kontaktdaten Ihrer Angehörigen mitteilen könnten.
Unsere Anwaltsliste finden Sie hier.
Todesfall
Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Im Idealfall war der/die Verstorbene für den Sterbefall versichert. In diesem Fall übernimmt die Versicherung in der Regel entweder die Kosten für eine Bestattung in Ruanda oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und kümmert sich um die administrative Abwicklung.
In Ruanda ist grundsätzlich eine Sarg-Bestattung oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung möglich. Alternativ kommt eine Überführung des Leichnams bzw. der Urne nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung in Anbetracht.
Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen die Kosten übernehmen und das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen. Die Botschaft stellt gerne Kontaktdaten von ruandischen Bestattungsunternehmen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Bestattungsinstituten in Ruanda keine Deutschkenntnisse vorhanden sind. Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot einzuholen.
Sterbeurkunden werden vom ruandischen Standesamt erteilt und im Rahmen des Rücktransports mit entsprechender Legalisation mit übersandt. Das Dienstleistungspaket des beauftragten Bestattungsinstituts in Ruanda umfasst in aller Regel die Abwicklung jeglicher Formalitäten in Ruanda einschließlich der Beschaffung einer Sterbeurkunde.
Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären. Deutsche Geistliche, welche für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung stehen würden, sind in Ruanda nach Kenntnis der Botschaft nicht tätig.
Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Ruanda reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.
War die/der Verstorbene allerdings in Ruanda ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.
Weitere Informationen
Notfallnummern Bei den Notrufnummern handelt es sich um staatliche Notrufnummern. Dabei sprechen die Personen meist Englisch, vereinzelt auch Französisch. Polizei 112 Feuerwehr 111 …
Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erfassung der Liste vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen und Ärzte sind…
Die Angaben basieren auf den Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Angaben, insbesondere die Benennung der Anwälte, sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erfassung der Liste vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen und Ärzte sind…
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land, das sie besuchen, und von der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Krisenvorsorgeliste (ELEFAND): Wichtig für alle Auslandsaufenthalte