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Schengen-Visa
Kurzfristiger Aufenthalt bis maximal 90 Tage (z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen) für NICHT-Ruander. Bitte hier klicken.
Allgemeine Informationen
- Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
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Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
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Die Botschaft in Kigali akzeptiert nur Dokumente in deutscher, englischer oder französischer Sprache. Dokumente in anderen Sprachen müssen vorab von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt worden sein
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Stellen Sie Ihren Visumsantrag mindestens 15 Tage vor Reisebeginn. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet wird!
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passenden englischen Checkliste zusammengestellt:
- Checkliste für EU EWR Familienmitglieder nach Art 2 Abs. 2 EG -Freizügigkeits RL
- Checkliste für Besuch der Familie/ von Freunden/ des Partners/ der Partnerin
- Checkliste Tourismus Visum
- Checkliste Geschäfts Visa
- Checkliste Messe Besuch
- Checkliste Medizinische Behandlung unter 90 Tage
- Checkliste Transit Visum
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(Bei sprachlichen Problemen kontaktieren Sie bitte die Botschaft)
- Buchen Sie online einen Termin
Antrag stellen
Um Ihren Antrag nach Terminvereinbarung zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Während der Bearbeitung
- Die Botschaft entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt.
- In der Regel dauert das 15 Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
- Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
- Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.
- Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
- Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
- Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
- Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
- Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Formulare und Erklärungen
Videx - das elektronische Antragsformular
Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle…