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Häufige Fragen zum Thema Schengen-Visum

18.01.2018 - FAQ

Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!

FAQ

Ein Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Die konkrete Gültigkeitsdauer ist im Visum angegeben.


Der Schengen-Raum umfasst folgende Länder:

Belgien, Dänemark, DEUTSCHLAND, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.


Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820

Bitte bereiten Sie den Antrag vor, sobald Sie Reisepläne haben und stellen den Antrag auch so früh wie möglich aber frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise.

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Es gibt auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und per Hand auszufüllen. Das kann dazu führen, dass die Beantragung länger dauert, da Ihre Daten dann vollständig neu aufgenommen werden müssen. Das Formular können Sie hier ausdrucken.

Ruandische Staatsangehörige beantragen ihr Schengen-Visum bei der Botschaft des Königreichs Belgien in Kigali.


Nicht ruandische Staatsangehörige beantragen ihr Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft in Kigali. Info hier (in Englisch).

Aufenthaltszweck (Warum möchten Sie nach Deutschland reisen?)


Nachweis der Finanzierung einschließlich Krankenversicherung (Sind die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt?)


Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat (Sind Sie familiär oder beruflich in Ihrem Wohnsitzland verwurzelt und beabsichtigen Sie keinen Daueraufenthalt in Deutschland?)

Anhand welcher Unterlagen diese Nachweise erbracht werden können, hängt insbesondere vom Reisezweck ab.


Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visumsantrags.


Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visaanträge beträgt 60 Euro, die ermäßigte Bearbeitungsgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 35 Euro (jeweils zahlbar in Landeswährung); für Kinder unter 6 Jahren fällt keine Bearbeitungsgebühr an.


Die Gebühren werden auch bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet.

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