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Personalausweis

A hand holding a German identity card

A new identity card, © picture alliance / photothek

24.01.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.

Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.


Online-Ausweisfunktion

Alle Antragstellenden, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate sind, erhalten von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchten, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Der PIN-Brief kann ausschließlich persönlich bei der Botschaft abgeholt werden. Die Aushändigung Ihres neuen Personalausweises kann erst dann erfolgen, wenn auch der PIN-Brief bei Ihnen oder der Auslandsvertretung eingetroffen ist. Aus Sicherheitsgründen werden Ausweis und PIN-Brief getrennt voneinander versandt.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, ist persönliches Erscheinen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN und das Entsperren eines Personalausweises.

Abholung

  • Der Personalausweis und PIN Brief kann nur persönlich an den Antragsteller ausgegeben werden. Sie bestätigen der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft gegenüber, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
  • Die Botschaft weist darauf hin, dass keine Haftung bei zu später Lieferung, Beschädigung oder Verlust des Personalausweises auf dem Postweg übernommen wird. Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko!)

Antragsverfahren/Unterlagen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beantragung oder Änderung eines Personalausweises ausschließlich online hier.

Die bei der Beantragung eines Personalausweises vorzulegenden Unterlagen entsprechen den Unterlagen, die Sie für die Beantragung eines Reisepasses vorlegen müssen hier.

Beantragung für Personen unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigte erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein. Ferner ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich. Mehr zu den Antragsunterlagen hier.

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises beträgt 58,80 Euro (für Antragstellende unter 24 Jahren 52,80 Euro). Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wird ein Zuschlag erhoben.

Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar in der Landeswährung RWF zum aktuellen Tageskurs der Botschaft oder per Kreditkarte (Master oder VISA) zu entrichten.

Weitere Informationen

Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle verfügbaren…

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