Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Lebensbescheinigung für im Ausland lebende Deutsche
Rente, © colourbox
WIE IST DAS ÜBLICHE VERFAHREN?
Nach den Festlegungen zwischen dem Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der gesetzlichen Unfallversicherung werden Lebensbescheinigungen einmal im Jahr angefordert. Der Berechtigte muss die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der er sich ausweisen muss, von einer „amtlichen Stelle“ seines Wohnsitzstaates bestätigen lassen.
Die amtliche Bestätigung soll seit einigen Jahren im Regelfall durch amtliche Stellen des Gastlandes gefertigt werden und nur in Ausnahmefällen durch die Auslandsvertretung erfolgen. Soweit der Botschaft bekannt lehnen ruandische Stellen jedoch die Bestätigung ab. Sie können daher unter Vorlage Ihres Reisepasses und dem ausgefüllten Formular nach erfolgreicher online Terminbuchung bei uns vorsprechen.
Die Vordrucke für die Lebensbescheinigungen werden den Berechtigten zur Mitte des laufenden Jahres zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen übersandt. Eine separate Versendung dieser Vordrucke zu einem anderen Zeitpunkt wäre mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und Kosten verbunden.
Sowohl für das Verfahren mit den Lebensbescheinigungen als auch für sämtliche Fragen zu Zahlungen (z.B. Ausbleiben einer Zahlung, Kontowechsel, Todesanzeige, etc.) ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Sollten Rentenberechtigte bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke auch direkt beim Renten Service entweder im Internet in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder telefonisch oder per Fax angefordert werden:
Formular: Lebensbescheinigung Deutsch
Füllen Sie die Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig aus. Die rechtzeitige Einsendung der von einer amtlichen Stelle bestätigten Erklärung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer Rente.
WIE ERFOLGT DIE ERTEILUNG DER LEBENSBESCHEINIGUNG IN DER AUSLANDSVERTRETUNG?
Die amtliche Bestätigung soll seit einigen Jahren im Regelfall durch amtliche Stellen des Gastlandes gefertigt werden und nur in Ausnahmefällen durch die Auslandsvertretung erfolgen. Soweit der Botschaft bekannt lehnen ruandische Stellen jedoch die Bestätigung ab. Sie können daher unter Vorlage Ihres Reisepasses und dem ausgefüllten Formular nach erfolgreicher online Terminbuchung bei uns vorsprechen.
WIE GELANGT DIE LEBENSBESCHEINIGUNG ZUM RENTEN SERVICE?
Im Teil B der Lebensbescheinigung ist die Rücksendeanschrift des Renten Service vorgedruckt, an die der Rentenberechtigte die Lebensbescheinigung zurücksenden muss. Grundsätzlich soll die Lebensbescheinigung im Original per Post zurück gesandt werden. Eine Übermittlung per E-Mail oder per Fax durch den Berechtigten ist möglich und wird von der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr beanstandet.
Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung bezüglich der Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland finden Sie unten und auf dieser Webseite.
Weitere Informationen
Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle verfügbaren…