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Polizeiliches Führungszeugnis
Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der ruandischen „Immigration“ oder einen anderen Zweck?
Allgemeines
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann per Post beim Bundesamt für Justiz oder online über dessen Website beantragt werden. Für die Online-Beantragung ist ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät erforderlich.
Amtliche Bestätigung durch die Auslandsvertretung
Für die postalische Antragstellung müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die Deutsche Botschaft Kigali, in Form einer konsularischen Bescheinigung erteilt werden. Einen entsprechenden Termin können Sie auf unserer Terminbuchungsseite buchen.
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin folgende Unterlagen vor:
- ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular
- gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
- Gebühr für eine „Konsularische Bescheinigung mit Vorlage“
Das Antragsformular für das Führungszeugnis sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Ihren von der Auslandsvertretung bestätigten Antrag schicken Sie anschließend selbst direkt an das Bundesamt für Justiz.
Bitte beachten Sie, dass das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses erhebt.
Die Botschaft kann keine Auskunft darüber geben, welche Formerfordernisse (z.B. Legalisation, Apostille, Übersetzung etc.) ggfs. erforderlich sind. Erkundigen Sie sich dazu vor der Beantragung des Führungszeugnisses bei der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat.
Die Botschaft kann bei der Einholung einer Apostille oder Übersetzung nicht behilflich sein.
Übersendung des Führungszeugnisses
Ein Privatführungszeugnis, für das keine Endbeglaubigung oder Apostille beantragt wurde, wird vom Bundesamt für Justiz ausschließlich an die antragstellende Person – auch an eine ausländische Anschrift – übersandt. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versendet ein Führungszeugnis, für das es eine Endbeglaubigung oder Apostille erteilt hat, grundsätzlich nur per Nachnahme an eine Anschrift in Deutschland.
Weitere Informationen
Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle…