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Gebühren

Münzen fallen von oben; Geldregen

Geldregen, © dpa/pa

03.03.2023 - Artikel

Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.

REISEPÄSSE

 mit 32 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

81,00 EUR
 mit 32 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre58,50 EUR
mit 48 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre103,00 EUR
mit 48 Seiten, für Antragsteller unter24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre80,50 EUR
Expresszuschlag32,00 EUR

Kinderreisepass (nur bis zum 12. Lebensjahr), Gültigkeit 1 Jahr

Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise an-erkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Pro-gramme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.

26,00 EUR
Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit 1 Jahr39,00 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr

21,00 EUR

VISA

Die Bearbeitungsgebühr von 80 EUR für Kurzzeitvisa unter 90 Tagen Aufenthaltsdauer sowie 75 EUR für Langzeitvisa über 90 Tagen Aufenthaltsdauer (seit 1.2.2020) ist bar und in RWF zum aktuellen Tageskurs der Botschaft bei Antragstellung zu entrichten.

AUSNAHMEN

  • Kinder unter 6 Jahren, Schüler und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht befreit
  • Für Kinder von 6 bis 16 Jahren gilt der reduzierte Betrag von 35,00 EUR
  • Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürger und Stipendiaten sind keine Gebühren zu entrichten.

RECHTS- UND KONSULARGEBÜHREN

 Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in der Landeswährung mit Hilfe des oben genannten Wechselkurses und dem hier genannten Euro Betrag berechnet werden muss. Bringen Sie zur Sicherheit mehr RWF Bargeld mit.

Euro
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)56,43€
Unterschriftsbeglaubigung für Namensführung79,57€
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)23,06€
Legalisation von Urkunden28,25€
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung (derzeit an unserer Botschaft nicht möglich)101,65€
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage34,07€
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage70,33€

Weitere Informationen

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Gebührenrecht seit 1. Oktober 2021

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