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Gebühren

Münzen fallen von oben; Geldregen

Geldregen, © dpa/pa

27.12.2023 - Artikel

Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.
Gebühren sind bar in RWF oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu bezahlen.


REISEPÄSSE

Die folgenden Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wird ein sog. Unzuständigkeitszuschlag fällig.

Passart

Grund-

gebühr

Auslands-

zuschlag

Unzuständig-

keitszuschlag

Zuschlag für Pass

mit 48 Seiten

Biometrischer Reisepass ab 24 Jahre

70,00

31,00

60,00

22,00

Reisepass unter 24 Jahre

37,50

31,00

37,50

22,00

Vorläufiger Reisepass

26,00

44,00

26,00

Reiseausweis zur Rückkehr

8,00

44,00

Personalausweis ab 24 Jahre

37,00

30,00

13,00

Personalausweis unter 24 Jahre

22,80

30,00

13,00

Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.

Rechenbeispiel: Ein von der Botschaft ausgestellter Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren für einen 30-jährigen Antragsteller, der noch mit Wohnsitz im Inland gemeldet ist, kostet EUR 215,00.


VISA

Die Bearbeitungsgebühr von 90 EUR für Schengenvisa mit einer Aufenthaltsdauer unter 90 Tagen sowie 75 EUR für Langzeitvisa über 90 Tagen Aufenthaltsdauer (seit 1.2.2020) ist bar in RWF zum aktuellen Tageskurs der Botschaft bei Antragstellung zu entrichten oder per Kreditkarte zu zahlen.

AUSNAHMEN

  • Kinder unter 6 Jahren, Schüler und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht befreit
  • Für Kinder von 6 bis 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 35,00 EUR
  • Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürger und Stipendiaten sind keine Gebühren zu entrichten.

RECHTS- UND KONSULARGEBÜHREN

Seit dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in der Landeswährung mit Hilfe des oben genannten Wechselkurses und dem hier genannten Euro Betrag berechnet werden muss. Bringen Sie zur Sicherheit mehr RWF Bargeld mit oder zahlen Sie per Kreditkarte.

Euro
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) 56,43€
Unterschriftsbeglaubigung für Namensführung 79,57€
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) 22,92€
Legalisation von Urkunden 28,11€
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung 102,32€
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage 34,07€
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage 70,33€

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