Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Gebühren
Geldregen, © dpa/pa
Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.
Gebühren sind ausschließlich bar in RWF zu bezahlen.
REISEPÄSSE
Passart |
Grundgebühr |
Auslandszuschlag |
Unzuständig-keitszuschlag |
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten |
Expresszuschlag |
Biometrischer Reisepass ab 24 Jahre |
70,00 |
31,00 |
60,00 |
22,00 |
32,00 |
Reisepass unter 24 Jahre |
37,50 |
31,00 |
37,50 |
22,00 |
32,00 |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 |
44,00 |
26,00 |
||
Reiseausweis zur Rückkehr |
8,00 |
44,00 |
|||
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 |
30,00 |
13,00 |
||
Personalausweis unter 24 Jahre |
22,80 |
30,00 |
13,00 |
Rechenbeispiel: ein von der Botschaft ausgestellter Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren für einen 30-jährigen Antragsteller, der noch mit Wohnsitz im Inland gemeldet ist, kostet EUR 215,00.
Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.
VISA
Die Bearbeitungsgebühr von 80 EUR für Kurzzeitvisa unter 90 Tagen Aufenthaltsdauer sowie 75 EUR für Langzeitvisa über 90 Tagen Aufenthaltsdauer (seit 1.2.2020) ist bar und in RWF zum aktuellen Tageskurs der Botschaft bei Antragstellung zu entrichten.
AUSNAHMEN
- Kinder unter 6 Jahren, Schüler und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht befreit
- Für Kinder von 6 bis 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 35,00 EUR
- Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürger und Stipendiaten sind keine Gebühren zu entrichten.
RECHTS- UND KONSULARGEBÜHREN
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in der Landeswährung mit Hilfe des oben genannten Wechselkurses und dem hier genannten Euro Betrag berechnet werden muss. Bringen Sie zur Sicherheit mehr RWF Bargeld mit.
Euro | |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43€ |
Unterschriftsbeglaubigung für Namensführung | 79,57€ |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 23,76€ |
Legalisation von Urkunden | 29,09€ |
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung | 103,69€ |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 34,07€ |
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 70,33€ |