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Gebühren
Geldregen, © dpa/pa
Finden Sie hier eine Übersicht über die Gebühren für unsere Dienstleistungen.
Gebühren sind bar in RWF oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu bezahlen.
REISEPÄSSE
Die folgenden Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wird ein sog. Unzuständigkeitszuschlag fällig.
Passart |
Grund- gebühr |
Auslands- zuschlag |
Unzuständig- keitszuschlag |
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten |
Biometrischer Reisepass ab 24 Jahre |
70,00 |
31,00 |
60,00 |
22,00 |
Reisepass unter 24 Jahre |
37,50 |
31,00 |
37,50 |
22,00 |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 |
44,00 |
26,00 |
|
Reiseausweis zur Rückkehr |
8,00 |
44,00 |
||
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 |
30,00 |
13,00 |
|
Personalausweis unter 24 Jahre |
22,80 |
30,00 |
13,00 |
Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.
Rechenbeispiel: Ein von der Botschaft ausgestellter Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren für einen 30-jährigen Antragsteller, der noch mit Wohnsitz im Inland gemeldet ist, kostet EUR 215,00.
VISA
Die Bearbeitungsgebühr von 90 EUR für Schengenvisa mit einer Aufenthaltsdauer unter 90 Tagen sowie 75 EUR für Langzeitvisa über 90 Tagen Aufenthaltsdauer (seit 1.2.2020) ist bar in RWF zum aktuellen Tageskurs der Botschaft bei Antragstellung zu entrichten oder per Kreditkarte zu zahlen.
AUSNAHMEN
- Kinder unter 6 Jahren, Schüler und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht befreit
- Für Kinder von 6 bis 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 35,00 EUR
- Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürger und Stipendiaten sind keine Gebühren zu entrichten.
RECHTS- UND KONSULARGEBÜHREN
Seit dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in der Landeswährung mit Hilfe des oben genannten Wechselkurses und dem hier genannten Euro Betrag berechnet werden muss. Bringen Sie zur Sicherheit mehr RWF Bargeld mit oder zahlen Sie per Kreditkarte.
Euro | |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43€ |
Unterschriftsbeglaubigung für Namensführung | 79,57€ |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 22,92€ |
Legalisation von Urkunden | 28,11€ |
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung | 102,32€ |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 34,07€ |
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 70,33€ |