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Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften, Beurkundungen und Übersetzungen
Siegel_Notar, © www.colourbox.com
Allein bei Vorlage von Originalen oder bereits beglaubigten Fotokopien kann eine Beglaubigung vorgenommen werden.
Beglaubigung
- Bei der Botschaft können Fotokopien und Unterschriften beglaubigt werden.
- Nur bei Vorlage von Originalen oder bereits beglaubigten Fotokopien / Übersetzungen kann eine Beglaubigung vorgenommen werden.
- Seit 2010 nimmt die Botschaft keine Unterschriftsbeglaubigungen für Bankkonteneröffnungen mehr vor.
- Die Dokumente müssen in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst sein und müssen für die Verwendung in Deutschland oder Ruanda bestimmt sein.
- Bitte vereinbaren Sie hier online einen Termin für die Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien.
Kopien
- Für die Beglaubigung der Fotokopie muss
- das Original bzw. eine beglaubigte Fotokopie vorgelegt
- sowie die Gebühren (22,92 Euro) pro Dokument in bar in RWF bezahlt
werden. Die Botschaft fertigt die Kopie(n).
Unterschriften
- Mit der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Konsularbeamte, dass die im Dokument angegebene Person physisch anwesend war und das Dokument vor ihm unterzeichnet hat.
- Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss der/die Antragsteller/in persönlich unter Vorlage
- seines/ihres Reisepasses,
- des zu unterschreibenden Dokumentes,
- des Nachweises von Ruanda als Wohnort und
- der Gebühren in bar in RWF ( je nach Angelegenheit 56,43€ oder 79,57€)
- Da die Botschaft in manchen rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Immobilien-, Handels-, Scheidungsrecht) zunächst prüfen muss, ob eine Unterschriftsbeglaubigung möglich ist, wird eine vorherige Kontaktaufnahme über das Kontaktformular unter Übersendung des Dokuments empfohlen.
Beurkundung
- Mehr über Vaterschaftsanerkennungen bzw. Sorgerechtserklärungen nach deutschem Recht ist hier zu finden.
- Für Anfragen zu diesen und ggfls. anderen Beurkundungen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
- Die Botschaft kann keine Ehen oder Partnerschaften schließen bzw. bescheinigen.
Übersetzung
- Die Botschaft fertigt grundsätzlich keine Übersetzungen von Dokumenten an.
- Es gibt in Ruanda keine vereidigten Übersetzer.
- Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
- Es wird dringend dazu geraten, sich Geburts- und Heiratsurkunden vom deutschen Standesamt als „internationale Urkunden“ ausstellen zu lassen. Die Botschaft kann bei Vorlage von Originalen dieser Personenstandsurkunden eine Fotokopie beglaubigen (als Bestätigung für die „Immigration“).
Legalisation
Mehr Informationen zu diesem Themenbereich hier.