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Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Folgende Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten von Deutschen in Ruanda werden von der Botschaft in Zusammenarbeit mit dem BVA bearbeitet:
- Im „Feststellungsverfahren“ wird geprüft, ob Antragsteller noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Anspruch auf „Wiedereinbürgerung“ haben Opfer des nationalsozialistischen Systems, denen die deutsche Staatsangehörigkeit von 1933 bis 1945 rechtswidrig entzogen wurde.
- Einbürgerung von vor dem 01.01.1975 geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter.
- Deutsche, die heute im Ausland leben, verlieren in der Regel ihre deutsche Staatsangehörigkeit, sobald sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen. Um dies zu vermeiden, können sie beim BVA eine „Beibehaltungsgenehmigung“ beantragen.
- Ehemalige Deutsche können einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen.
- Jugendliche, die neben der deutschen eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, müssen nach Erreichen der Volljährigkeit erklären, welche Staatsangehörigkeit sie beibehalten wollen - „Optionsverfahren“
- Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern, die bereits im Ausland geboren wurden
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG
Mehr Informationen zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.
Weitere Informationen
hier geht es zu den Merkblättern „Einbürgerung nach §14 StAG“ der BVA-Seite
hier geht es zu den Antragsformularen zum Thema Einbürgerung der BVA-Seite