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Legalisation ruandischer Personenstandsurkunden

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Mit Wirkung vom 01.10.2015 können ruandische Urkunden von Standesbeamten (nicht elektronische IREMBO-Ausdrucke) durch die Deutsche Botschaft Kigali legalisiert werden.

Mit Wirkung vom 01.10.2015 können ruandische Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Kigali legalisiert werden.

I. Erforderliche Vorbeglaubigungen

Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft sind Vorbeglaubigungen zunächst durch das ruandische Justiz- und danach durch das ruandische Außenministerium.

Bitte holen Sie diese (nach Bestätigung des Ausdrucks durch den o.a. Standesbeamten) bei den Ministerien ein:


  1. Ministry of Justice
    Adresse : KG 1 Roundabout, Kigali, Ruanda
    Tel : +250 788 300 952, Toll Free: 3936.
    • Email: mjust@minijust.gov.rw
  2. Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation
    • Director General of Protocol
    • Adresse: 23WM+5HX, Kigali, Ruanda
    • Tel.: +250 280 599128 / +250 280 599132
    • Email: info@minaffet.gov.rw



II. Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

Die mit den Vorbeglaubigungsvermerken versehene Urkunde kann durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Buchen Sie dafür bitte online einen Termin.

Lebt die Person, deren Urkunde legalisiert werden soll, nicht in Ruanda, muss sie eine Vollmacht für eine Person in Ruanda ausstellen. Diese Person muss neben der Urkunde die Vollmacht und eine Passkopie der Vollmacht erteilenden Person vorlegen.

Für die Verwendung der ruandischen Urkunde mit Legalisation in Deutschland ist in der Regel eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich. Die deutsche Botschaft fertigt grundsätzlich keine Übersetzungen.

Diese sind von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zu fertigen.

III. Gebühren für die Legalisation

Die Gebühren für die Legalisation betragen:

- für Personenstandsurkunden (Geburt-/Heiratsurkunde bzw. Ledigkeitsbescheinigung): 28,45 Euro. Die Gebühr ist in RWF in bar zu begleichen (derzeit ca. 34.000 RWF; vom Wechselkurs abhängig)



Weitere Informationen

Allgemeine Information Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden. Sollten alle verfügbaren…

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