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Legalisation ruandischer Personenstandsurkunden

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Mit Wirkung vom 01.10.2015 können ruandische Urkunden von Standesbeamten (nicht elektronische IREMBO-Ausdrucke) durch die Deutsche Botschaft Kigali legalisiert werden.
Mit Wirkung vom 01.10.2015 können ruandische Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Kigali legalisiert werden.
I. Erforderliche Vorbeglaubigungen
Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft sind Vorbeglaubigungen zunächst durch das ruandische Justiz- und danach durch das ruandische Außenministerium.
Bitte holen Sie zunächst diese bei den Ministerien ein:
Adresse : KN 5 Rd, Kimihurura, Kigali, Ruanda
Tel : +250 788 300 952, Toll Free: 3936. 3736
Email: mjust@minijust.gov.rw
Ministry of Justice
Ministry of Foreign Affairs, Cooperation and East African Community
Director General of Protocol
Adresse: KG 1 Roundabout, Kigali, Ruanda
Tel.: +250 280 599128 / +250 280 599132
E-Mail: info@minaffet.gov.rw
Die Vorbeglaubigungen sind persönlich oder durch einen Bevollmächtigten einzuholen.
II. Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
Die mit den Vorbeglaubigungsvermerken versehene Urkunde kann durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Buchen Sie dafür bitte online eine Termin.
Für die Verwendung der ruandischen Urkunde mit Legalisation in Deutschland ist in der Regel eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich. Die deutsche Botschaft fertigt grundsätzlich keine Übersetzungen.
Diese sind von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zu fertigen.
III. Gebühren für die Legalisation
Die Gebühren für die Legalisation betragen:
- für Personenstandsurkunden (Geburt-/Heiratsurkunde bzw. Ledigkeitsbescheinigung): 25 Euro. Die Gebühr ist in RWF in bar zu begleichen (derzeit ca. 25.000 RWF; vom Wechselkurs abhängig)
- für sonstige Urkunden: 45 Euro. Die Gebühr ist in RWF in bar zu begleichen (derzeit ca. 45.000 RWF; vom Wechselkurs abhängig)
(ca. 45.000 RWF)
Hinweis:
Eine ruandische Geburtsurkunde wird im Originaldokument als „ACTE“ bezeichnet. Sollte Ihnen lediglich eine Bescheinigung („ATTESTATION“) vorliegen, so kann diese nicht legalisiert werden.
Geburtsurkunden, die vor dem 28.08.2016 und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Geburt ausgestellt wurden, müssen mit einem Vermerk über das „Nachbeurkundungsurteil“ des örtlich zuständigen Gerichts („jugement supplétif“) in der linken Spalte versehen sein. Das entsprechende Urteil muss ebenfalls – in englischer Sprache - vorgelegt werden. Die nach dem 28.08.2016 ausgestellten ruandischen Geburtsurkunden (Acte) können ohne Nachbeurkundungsurteil legalisiert werden
Weitere Informationen
Für jede Angelegenheit ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Termine können nur jeweils für einen 4-Wochen Zeitraum im Voraus angeboten werden.