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Erste Beantragung eines Reisepasses für Volljährige (ab 18 Jahre) und eines Personalausweises für Personen ab 16 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, BEVOR Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Ist eine Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Bitte informieren Sie sich VOR Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Namenserklärung und -änderung.

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Sie seit Erhalt Ihrer Urkunde Ihren Namen nicht geändert haben, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde oder
  • Ihre Urkunde über den Erwerb durch Erklärung.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Fremdsprachige Urkunden, sofern nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache, sind als internationale Urkunden oder mit Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin vorzulegen.
In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, welche das Antragsverfahren möglicherweise verzögern.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder das Formular für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch,
  • Nicht älter als 6 Monate.


Hier finden Sie weitere Informationen über biometrische Passfotos und wo Sie diese in Kigali machen lassen können.

  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Wird immer benötigt!

  • Geburtsurkunde
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben: Auszug aus dem Geburtsregistereintrag mit entsprechendem Hinweis
  3. Eigene Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis;
  4. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde;
  5. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern und Großeltern.

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.

  • Nachweis über die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ruanda
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • bar in RWF, möglichst passend
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit American Express Kreditkarte, Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie in der Botschaft nicht möglich sind.

Falls zutreffend

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
  • Deutsche Eheurkunde
  • Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)

Wenn Sie vor dem 01.09.1986 außerhalb von Deutschland geboren wurden und ab Geburt eine weitere Staatsangehörigkeit haben:

  • Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

Falls zutreffend

  • Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis
    Zwingend im Original

Falls zutreffend.

Bei ausländischen Promotionsurkunden muss zusätzlich zum Original der Urkunde ein Anabinauszug vorgelegt werden.

Terminvereinbarung

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte

Wenn Ihr Pass oder Ihr Personalausweis durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen Sie bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.

Sollten Sie sich erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person oder entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder eine niederländische Gemeinde beglaubigt werden.

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