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Erneuerung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) und eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Zur Antragstellung für Ausweisdokumente für Kinder müssen sowohl die Kinder (auch Neugeborene/ Kleinkinder) als auch alle Sorgeberechtigten persönlich anwesend sein (zur Identifikation und ggf. zur Aufnahme der Fingerabdrücke). Weitere Informationen zum Thema Sorgeberechtigte finden Sie weiter unten.

Voraussetzungen

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Fremdsprachige Urkunden, sofern nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache, sind als internationale Urkunden oder mit Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin vorzulegen.
In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, welche das Antragsverfahren möglicherweise verzögern.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder das Formular für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch,
  • Nicht älter als 6 Monate.


Hier finden Sie weitere Informationen über biometrische Passfotos und wo Sie diese in Kigali machen lassen können.

  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Wird immer benötigt!

  • Geburtsurkunde
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!

Mögliche Nachweise:

  1. Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
  2. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben: Auszug aus dem Geburtsregistereintrag mit entsprechendem Hinweis
  3. Eigene Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis;
  4. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde;
  5. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde...
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern und Großeltern.

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.

  • Nachweis über die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ruanda
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • bar in RWF, möglichst passend
  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit American Express Kreditkarte, Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie in der Botschaft nicht möglich sind.

Mögliche Nachweise:

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern

Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.

  • Reisepässe oder Personalausweise der Sorgeberechtigten

Falls zutreffend

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend sein kann:

Von deutschen oder niederländischen Behörden oder einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung.

Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Aktuelle Nachweise (nicht älter als 3 Monate), z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen.

Terminvereinbarung

Das antragstellende Kind und dessen Sorgeberechtigte (i.d.R. die Eltern) müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, bringen Sie bitte eine beglaubigten Zustimmungserklärung zu dem Termin mit.

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Ihr Kind seit der letzten Passerneuerung seinen Namen nicht geändert hat, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • die Einbürgerungsurkunde Ihres Kindes oder
  • die Urkunde über den Erwerb durch Erklärung Ihres Kindes.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte

Wenn der Pass oder der Personalausweis des Kindes durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen die Eltern bzw. das abwesende Elternteil bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit.

Sollten die Eltern erst nach Ihrem Termin für die Abholung durch eine dritte Person entscheiden, muss die Unterschrift durch eine deutsche Behörde oder einer niederländischen Gemeinde beglaubigt werden.

Reiseerlaubnis für Minderjährige

Falls Ihr Kind alleine – oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, informieren Sie sich bitte über mögliche Einschränkungen.

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