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Auslandsadoption
Adoption, © colourbox
Das Haager Übereinkommen vom 29.05.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption trat für Ruanda am 01.07.2012 in Kraft. Deutschland hat Einspruch gegen das Inkrafttreten des Übereinkommens für Ruanda eingelegt. Dies bedeutet, dass das Übereinkommen zwischen Deutschland und Ruanda nicht in Kraft getreten ist und somit nicht angewendet werden kann. Bislang waren Auslandsadoptionen auch nach ruandischem Recht nicht möglich. Ruanda prüft, ob und unter welchen Bedingungen Auslandsadoptionen zukünftig erlaubt werden.
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.