Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren in der Landeswährung mit Hilfe des oben genannten Wechselkurses und dem hier genannten Euro Betrag berechnet werden muss. Bringen Sie zur Sicherheit mehr Bargeld mit.
| Euro
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 56,43€
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Unterschriftsbeglaubigung für Namensführung
| 79,57€
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Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
| 23,22€
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Legalisation von Urkunden
| 28,45€
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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung (derzeit an unserer Botschaft nicht möglich)
| 102,76€
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Konsularische Bescheinigung mit Vorlage
| 34,07€
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Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage
| 70,33€
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