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Ehe und Partnerschaft in Ruanda

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

08.10.2021 - Artikel

Eheschließung in Ruanda

Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen ruandischen Behörden erteilen.

Nach Kenntnis der deutschen Botschaft benötigen deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung in Ruanda folgende Unterlagen:

  • Einen legalisierten internationalen (= mehrsprachigen) Auszug aus einem deutschen Geburtsregister. Ersatzweise wird auch eine von einem in Deutschland beglaubigten Übersetzer übersetzte Geburtsurkunde anerkannt.
  • Ein legalisiertes internationales Ehefähigkeitszeugnis (certificat de capacité matrimoniale) vom letzten Wohnsitz in Deutschland mit Angabe des Familienstandes. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuletzt für die/den Deutsche/n zuständigen Standesbeamten in der Bundesrepublik ausgestellt (nicht von der Botschaft!) nach Einreichung von Personenstandsurkunden und anderer Dokumente beider Verlobter. Das Antragsformular finden Sie hier.
  • Einen gültigen deutschen Reisepass, der den legalen Aufenthalt der/des Deutschen in Ruanda nachweist.
  • Die Kosten einer standesamtlichen Eheschließung müssen bei den ruandischen Behörden angefragt werden.

Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie bitte die ruandische Botschaft in Berlin.

Beurkundung der Ehe im deutschen Eheregister


Dazu sind jeweils folgende Dokumente bei der deutschen Botschaft in Kigali vorzulegen (Original und 2 Kopien):


  • 2 vollständige ausgefüllte Antragsformulare
  • legalisierte ruandische Heiratsurkunde der Ehegatten
  • Reisepässe beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten (ruandische Urkunde muss legalisiert sein)
  • im Falle der doppelten Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde sowie Beibehaltungsgenehmigung
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • ggf. Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland

Bitte legen Sie zwei identische Stapel an Kopien sowie einen dritten Stapel der Originale vor.

Partnerschaft In Ruanda

  • Nach wie vor in Kraft ist eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt.
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert.
  • Das ruandische Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
  • Nach Erfahrung der Botschaft erteilt die ruandische Immigrationsbehörde keine Aufenthaltsgenehmigung für den den/die unverheiratete/n Partner/in.

Weiterführende Informationen

Bitte lesen Sie sich hier die Informationen bezüglich des Datenschutzes durch.

Datenschutz

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