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WICHTIGE HINWEISE
- Das Visum garantiert nicht die Einreise – Informieren Sie sich über die deutschen Einreisebeschränkungen!
- Informieren Sie sich über die in anderen Ländern Europas geltenden Einreisebeschränkungen!
- Befolgen Sie die Einreisevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19!
- Informieren Sie sich über die in Deutschland geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit COVID-19!
Das Visum garantiert nicht die Einreise – Informieren Sie sich über die deutschen Einreisebeschränkungen!
Die Einreise nach Deutschland ist derzeit pandemiebedingt nur eingeschränkt zulässig. Das Ihnen erteilte Visum allein berechtigt Sie dabei nicht zur Einreise nach Deutschland! Auch mit Visum ist eine Einreise nach Deutschland nur zulässig, wenn für Ihre Reise eine Ausnahme von den pandemiebedingten Einreisebeschränkungen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie nicht nach Deutschland einreisen und werden an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden.
Es wird dringend empfohlen, vor jedem Reiseantritt die Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Homepage-Artikel „Coronavirus: Fragen und Antworten“, dort unter „Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen“) zu besuchen, um aktuelle Informationen darüber zu erhalten, ob mit einer Gestattung der Einreise gerechnet werden kann: https://www.bmi.bund.de/.
Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird durch die zuständige Bundespolizei erst bei der Ankunft an einem deutschen Flughafen oder einer deutschen Grenze getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung übernehmen. Achten Sie daher darauf, bei jeder Einreise nach Deutschland Belege über den Zweck Ihrer Reise mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Informieren Sie sich über die in anderen Ländern Europas geltenden Einreisebeschränkungen!
Bitte informieren Sie sich vor einer möglichen Einreise in andere Mitgliedstaaten der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz bei den dort zuständigen Behörden über die geltenden Einreisebeschränkungen dieser Staaten. Es ist möglich, dass zwar Deutschland Ihre Einreise gestattet, nicht aber diese anderen Staaten (möglicherweise nicht einmal zu Zwecken der Durchreise nach Deutschland).
Befolgen Sie die Einreisevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19!
Genaue Informationen zu den Einreisevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 sind in verschiedenen Sprachen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit erhältlich. Es wird dringend empfohlen, vor jedem Reiseantritt die Website zu besuchen, um aktuelle Informationen zu den Einreisevorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 zu erhalten:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/merkblatt-dea.html
Informieren Sie sich über die in Deutschland geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit COVID-19!
In Deutschland gelten derzeit vielerorts Einschränkungen des öffentlichen Lebens, teils in Abhängigkeit von der örtlichen epidemiologischen Lage, die sich jederzeit ändern können. Bundesregierung und Bundesländer haben den Zugang u.a. zu Beherbergungen (insbesondere Hotels), gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Bars, Clubs etc.) sowie Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen auf Personen mit Impf- oder Genesenennachweis („2G-Regelung“) bzw. zusätzlichem Testnachweis („2G plus“) beschränkt und können weitere Beschränkungen vornehmen. Deutschland erkennt dabei grundsätzlich nur durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassene Impfstoffe und Lizenzproduktionen von diesen an. Außerdem werden teils ausschließlich Digitale COVID-Zertifikate der EU und äquivalente Zertifikate akzeptiert. Damit ist der Zugang mit ausländischen Zertifikaten (physischen oder digitalen) zu bestimmten Orten und Veranstaltungen in vielen Fällen nicht möglich. Bitte informieren Sie sich daher vor einer Reise nach Deutschland selbstständig darüber, ob Ihre Reise und während der Reise geplante Aktivitäten überhaupt durchführbar sind. Informationen hierzu sind auf den Websites desjenigen Bundeslandes erhältlich, in das Sie reisen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung oder Beratung übernehmen